Gastronomie und Industrie

Hygieneberatung für Gastronomie und Industrie
In der Gastronomie und in der lebensmittelverarbeitenden Industrie findet die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und deren Verarbeitung sowie dem Verkauf von Lebensmitteln einen besonderen Stellenwert.
Dies erfordert die Kenntnisse über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Maßnahmen.
Dies erfordert die Kenntnisse über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Maßnahmen.

Unsere Leistungen
- Folgebelehrung gemäß § 42/43 IfSG
- Begehungen des Gaststättenbetriebes bzw. der Produktionsstätte mit Schwachstellenanalyse
- Erstellung von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygieneplänen
- Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung
- Externe Audits durch unsere Hygienefachkräfte
Bei der Erfüllung der Anforderungen stellen wir Ihnen ein Zertifikat „Geprüfte Hygienequalität“ aus.
Alle Geschäftsbereiche ergänzen sich. Die Leistungen wie sie z.B. im Geschäftsbereich Mikrobiologie und Trinkwasser vorgestellt werden, können natürlich auch in Anspruch genommen werden.
Dazu bieten wir Ihnen folgende passende Leistungen: