Alten- und Pflegeheime

Hygieneberatung für Alten- und Pflegeheime
Im Rahmen der geforderten Qualitätssicherung gemäß § 80 SGB XI, der TRBA 250 und dem Heimgesetz § 11(9) ist für einen ausreichenden Schutz vor Infektionen zu sorgen und dies durch die Einhaltung von Hygieneanforderungen und durch entsprechende Sachkenntnis in Pflegeeinrichtungen durch Etablierung von Hygienebeauftragten in Pflege-Einrichtungen sicherzustellen.
Unsere Leistungen:
- Basisanalyse zur Ermittlung der hygienischen Situation Ihres Hauses
- Durchführung regelmäßiger Hygienevisiten in Ihrer Einrichtung und Beratung vor Ort
- Schulung Ihrer Mitarbeiter in allen Bereichen der Altenheimhygiene
- Beratende Betreuung nach Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
- Schriftliche Beratung bei Hygienefragen zu Um- und Neubauten
- Erstellung und Aktualisierung individueller Hygienepläne
- Erstellung und Aktualisierung individueller Desinfektionspläne
- Firmenneutrale Beratung beim Einsatz von Desinfektionsmitteln
Ihr Nutzen:
- Schnelle Reaktionszeiten
- Nutzung der Erfahrung aus über 20 Jahren Beratung
- Entlastung des Kostenbudget
Alle Geschäftsbereiche ergänzen sich. Die Leistungen wie sie z.B. im Geschäftsbereich Mikrobiologie und Trinkwasser vorgestellt werden, können natürlich auch in Anspruch genommen werden.
Dazu bieten wir Ihnen folgende passende Leistungen:

